UVV-Prüfungen selbst durchführen
Lassen Sie sich zur befähigten Person für die Prüfung von Arbeitsmitteln weiterbilden!
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Unternehmer, Arbeitsmittel regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
⇒ Die wiederkehrenden Prüfung nach DGUV kann der Betrieb selbst durchführen, wenn dazu eine Person bestellt wird, die dazu befähigt ist. So kann auf Fremdleistungen verzichtet werden.
Wer kann sich zur befähigten Person weiterbilden?
⇒ Jeder, der über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt: Das ist der Fall bei einer einschlägigen technischen Berufsausbildung, entsprechender Berufserfahrung und zeitnahem beruflichen Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln.
Sie wollen die Prüfungen selbst durchführen oder Ihre Mitarbeiter dazu qualifizieren?
⇒ Wir bieten diese Qualifizierungen an:
- ► Erdbaumaschinen
- ► Landmaschinen
- ► Kraftbetriebene Kleingeräte
- ► Anschlag- und Zurrmittel
- ► Leitern und Tritte
- ► Ortsfeste Regalanlagen
- ► Gerüste
Erfahrene Referenten erläutern praxisbezogen die geeigneten Prüfverfahren, die Abläufe bei der Prüfung der Geräte und die Auswertung von Mängeln, immer orientiert an den jeweils aktuellen Vorschriften und Normen. Teilnehmer werden zum Umgang mit Prüfmitteln und zur praktischen Durchführung und Dokumentation von Prüfungen befähigt.

