Baumaschinenführer im GaLaBau
Grundlagen für den fachgerechten Einsatz leichter bis mittelschwerer Baumaschinen wie Minibagger, Hydraulikbagger, Radlader und Kompaktlader (Befähigungsnachweis)
3 Tage = 29 UE


Sichere Bedienung von Teleskopmaschinen
Ausbildung für die Arbeit mit geländegängigen Teleskopstaplern
2 Tage = 20 UE


Bedienung fahrbarer Hubarbeitsbühnen
Befähigung zur fachgerechten Bedienung selbstfahrender Auslegerarbeitsbühnen mit Stützen, Anhänger- und Lkw-Hubarbeitsbühnen (Typ 1b)
1 Tag = 8 UE


Bedienung von Lkw-Ladekranen
Sicherer Umgang mit Lkw-Ladekranen nach DGUV Vorschrift 52 (Befähigungsnachweis)
2 Tage = 19 UE


Freischneider- und Hochentasterarbeiten
Befähigung zur fachgerechten Anwendung von Freischneidern und Hochentastern
2 Tage = 16 UE


Mähgeräte für kommunales Grün
Einweisung in Bedienung, Wartung, Einstellung und Einsatz von Mähgeräten im privaten und öffentlichen Grün (Befähigungsnachweis)
2 Tage = 18 UE


Motorgeräte fachgerecht und sicher einsetzen
Fachgerechter Einsatz kleinerer Motor- und Elektrogeräte auf Baustellen und Behebung häufiger Störungen
2 Tage = 18 UE


Motorgeräte optimal instandhalten – Ausfallzeiten minimieren
Häufige Störungen und deren Ursachen frühzeitig erkennen, Reparaturen fachgerecht planen und durchführen, Folgeschäden vermeiden
2 Tage = 19 UE


Roverstab - Anwendung und Praxisbeispiele
Einsatzmöglichkeiten der digitalen Vermessung kennenlernen
1 Tag = 9 UE

Zugangsvoraussetzungen: Gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift, gesundheitliche Eignung; für Fahrerlaubnisausbildung: erfolgreiches Aufnahmeverfahren (Gespräch, Test)
Dauer: individuell, mindestens 121 Unterrichtsstunden
Unterrichtszeiten: Mo-Fr 8:00-16:30 Uhr // Fr 8:00-13:30 Uhr - Fr bis 16:30 Uhr bei Kombinationen mit Fahrschule (außerdem Abend- und Nachtfahrstunden)
Teilnehmerzahl: jeweils max. 12
Lernmittel: Den Teilnehmern werden alle erforderlichen Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
Förderung: Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / des Jobcenters oder Bewilligung des Kostenträgers (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst)
Kosten: Die zertifizierten Kosten (Lehrgangsgebühren, Lernmittel) werden unmittelbar an die DEULA gezahlt.