Fortführung der Ausbildung an der DEULA
Liebe Teilnehmer, die neue Coronaschutzverordnung NRW hat die bestehenden Regelungen, die die DEULA betreffen, fortgeschrieben.
Folgende Lehrgänge finden statt:
- Die berufsbezogene Fahrschulausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen sowie die Grundqualifikation und Weiterbildung von Berufskraftfahrern.
FFP2-Masken sind vorgeschrieben. - Die überbetriebliche Ausbildung (unterliegt den Regelungen der „Arbeitswelt“).
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist vorgeschrieben (sog. OP-Masken vorzugsweise nach EN 14683:2019-10 oder höherwertig (z.B. FFP2, N95 oder gleichwertige Schutzklassen entsprechend EN140:1998 oder vergleichbar und EN 149:2001+A1:2009 oder vergleichbar)
Für alle anderen Lehrgänge wurde das Verbot von Präsenzunterricht bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Bitte beachten Sie unsere Information zur Corona-Situation. Passen Sie auf sich auf und beachten Sie die Schutzmaßnahmen, um das Corona-Virus möglichst schnell einzudämmen. Ihr Team der DEULA in Warendorf
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