Fahrerinnen und Fahrer von LKWs (ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und Omnibussen (mit mehr als 8 Sitzplätzen) im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr sind verpflichtet, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen.

Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Durch die Qualifizierung soll die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs gestärkt werden.
Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis vor September 2008 bzw. 2009 erworben haben, brauchen die Grundqualifikation nicht zu belegen, müssen aber - wie auch die Fahrer, die zunächst die Grundqualifikation zu erwerben haben - alle fünf Jahre eine Schulung zur Weiterbildung absolvieren. Diese Schulung werden in Deutschland rund 150.000 Fahrer im Personenverkehr und etwa 1.000.000 Fahrer im Güterkraftverkehr regelmäßig benötigen. 


TERMINE

03.11. - 28.11.2025
24.11. - 19.12.2025

05.01. - 30.01.2026
02.02. - 27.02.2026
02.03. - 27.03.2026
13.04. - 08.05.2026
11.05. - 05.06.2026
08.06. - 03.07.2026
06.07. - 31.07.2026
03.08. - 28.08.2026
31.08. - 25.09.2026
28.09. - 23.10.2026
26.10. - 20.11.2026
23.11. - 18.12.2026

Bitte bachten: Die Prüfung vor der IHK erfolgt nicht im Lehrgangszeitraum.

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Weitere Informationen zum Thema Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Module 1 bis 5) finden Sie hier.