Qualifizierungschancengesetz
Gefördert werden ArbeitnehmerInnen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freigestellt werden:
- Geringqualifizierte ArbeitnehmerInnen mit dem Ziel, direkt oder schrittweise einen Berufabschluss zu erwerben.
Fördervoraussetzungen sind:
- die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden)
- die berufliche Weiterbildung sowie der Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse oder Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen hinausgehen
Zudem erhält der Arbeitgeber Zuschüsse von der Agentur für Arbeit zu den Weiterbildungskosten. Diese sind von der Betriebsgröße abhängig:
- bis 50 Beschäftigte: bis zu 100 %
- 50 - 499 Beschäftigte: bis zu 50 %. Bei Vollendung des 45 Lebensjahres oder Schwerbehinderung ist 100 % möglich.
- ab 500 Beschäftigte: bis zu 25 %
Auch wird ein Teil des Arbeitsentgeltes (nach Betriebsgröße) während der Teilnahme an der Weiterbildung von der Agentur für Arbeit bezuschusst:
- bis 50 Beschäftigte: bis zu 75 %
- 50 - 499 Beschäftige: bis zu 50 %
- ab 500 Beschäfttigte: bis zu 25 %
Erfolgt die Teilnahme an einer Weiterbildung mit dem Ziel einen Berufsabschluss zu erwerben, ist eine Förderung von bis zu 100 % möglich.
Die Qualifizierungen und der Träger müssen nach AZAV zertifiziert sein. Die Beantragung läuft immer über den zuständigen jeweiligen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, dieser berät Sie als Unternehmen.
Die Dauer der Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden betragen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm "Qualifizierungschancengesetz für Arbeitnehmer" erhalten Sie hier.