FREMDSPRACHIGE PRÜFUNGEN

Die theoretische Prüfung (nicht der Unterricht) kann in Deutschland zurzeit in folgenden Sprachen absolviert werden:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Türkisch
  • Russisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Spanisch
  • Griechisch
  • Arabisch

Die Angabe über eine fremdsprachige Prüfung muss auf den Führerscheinantrag vorgenommen werden.

Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht die Möglichkeit einer Audiounterstützung in deutscher Sprache zu bekommen.

Für Gehörlose ist ein Gehörlosendolmetscher für die theoretische Führerscheinprüfung erlaubt.


LERN- UND LESESCHWÄCHE

Fahrschüler, die eine Lese- oder/und Rechtschreibschwäche haben, können die Lernhilfe bei uns in Anspruch nehmen. Diese unterstützt die Fahrschüler sowohl während der Fahrschulausbildung beim Lesen als auch bei Verständnisproblemen.


KOSTEN

Die Kosten für den Führerscheinerwerb sind größtenteils abhängig von der Anzahl der benötigten Fahrstunden. Daher lässt sich keine rechtsverbindliche Aussage zu den Kosten treffen.

Zu den Ausbildungskosten fallen vorab zusätzlich Kosten an für:

  • 1 Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (Kl. A, B, T, M ...) bzw.
  • augenärztliche Untersuchung (Kl. C, D)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (Kl. A, B, T, M ...)
  • ärztliche Untersuchung (Kl. C, D)
  • Führungszeugnis (Kl. D)
  • Antrag auf Fahrerlaubnis

ANTRAGSTELLUNG

Sie bekommen bei Lehrgangsanmeldung, rechtzeitig vor Kursbeginn, einen ausgefüllten Führerscheinantrag zugeschickt. Diesen reichen Sie dann bitte umgehend persönlich mit den o. g. Unterlagen (s. Kosten) bei Ihrer Gemeinde vor Ort ein. Die Bearbeitungszeit - bis der Prüfauftrag erfolgt - liegt bei 2 bis 12 Wochen. Daher kann eine verspätete Einreichung dazu führen, dass Sie an den angestrebten Prüfungstermin(en) während des Lehrgangs nicht teilnehmen dürfen/können. 


FÜHRERSCHEINKLASSE AM, A1, B196, A2 UND A

Bitte beachten Sie, dass für die Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb der Führerscheinklasse AM, A1, B196, A2 oder A eine persönlichen Schutzausrüstung mitzubringen ist, bestehend aus:

  • Helm
  • Motorradschutzjacke
  • Rückenprotektoren
  • Handschuhe
  • Motorradhose
  • knöchelhohe Schuhe