A1 - Leichtkrafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge

Allgemein:
Leichtkrafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von max. 11 kW (Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg).

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum über 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, sowie einer max. Motorleistung von 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: AM

Sonstiges: nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 besteht die Möglichkeit eine praktische Prüfung abzulegen, um die Klasse A2 zu erhalten.

 

A2  - mittelschwere Motorräder

Allgemein:
Motorräder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Hierbei darf die Nennleistung von 35 kW/48 PS nicht überschritten werden. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: A1 und AM

Sonstiges: bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 kann durch eine praktische Prüfung der Führerschein A2 erworben werden.

 

A - schwere Krafträder, dreirädrige Kraftfahrzeuge

Allgemein:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubräum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, sowie einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

  • 24 Jahre (Direkterwerb)
  • 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen.

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: A1, A2 und AM

Sonstiges: bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kann nach einer erfolgreich abgelegten praktischen Prüfung die Klasse A erworben werden.

 

B196 - Leichtkrafträder

Allgemein:
Leichtkrafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von max. 11 kW (Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg).

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B (ununterbrochen mindestens 5 Jahre)

Beinhaltet Klasse: ---

Sonstiges: Der B196 gilt nur im Inland - wird damit im Ausland gefahren, gilt dies als Fahren ohne Führerschein! Bei Eintragung der Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Somit ist eine Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.