Der Bildungsurlaub ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen oder politischen Weiterbildung. Jede(r) Arbeitnehmer*in hat dabei einen Anspruch von fünf Tagen bezahlte(n) Urlaubs/Freistellung, um an eine anerkannte Bildungsveranstaltung teilzunehmen. Aber nicht nur Arbeitnehmer*innen profitieren vom Bildungsurlaub: auch Auszubildende und Personen im arbeitnehmerähnlicher Stellung (z. B. Handelsvertreter) sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte können ihn in Anspruch nehmen.

Die Bildungsveranstaltung muss mindestens fünf Tage umfassen, davon müssen drei Tage aufeinander folgen. Zudem sollte der Lehrgang täglich acht Unterrichtsstunden (UE) umfassen (An- und Abreisetag mindestens je vier UE).

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Folgende Lehrgänge der DEULA Freren sind über Bildungsurlaub förderfähig:

  • EU-Kraftfahrer: Beschleunigte Grundqualifikation
  • Grundlagen Schweißen 1: Lichtbogenhand- und MAG-Schweißen
  • Grundlagen Schweißen 2: WIG-Schweißen
  • Arbeiten mit der Motorsäge: GUV Module A und B
  • Arbeitssicherheit Baum 1
  • EU-Kraftfahrer Weiterbildung in modularer Form (Module 1 - 5), Güter- und Personenverkehr

Bitte achten Sie darauf, dass, wenn Sie für einen der o. g. Lehrgänge Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten, dies bei der Anmeldung mit angeben. Wir stellen Ihnen daraufhin eine Anmeldebestätigung aus, die Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorlegen (spätestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn). Bei kurzfristiger Anmeldung klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob eine Freistellung für Bildungsurlaub noch möglich ist.

Zum Lehrgangsende erhalten Sie dann eine Teilnahmebestätigung, die Sie bitte auch Ihren Arbeitgeber vorlegen.