Bildungsscheck (NRW)
Durch das Förderprogramm "Bildungsscheck NRW" welches aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt wird, soll die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung finanziell erleichtert werden.
Gefördert wird folgender Personenkreis:
- Beschäftige aus Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss mindestens 20.000,00 € betragen und darf nicht höher als 40.000,00 € sein (bei Ehepartner min. 40,000 €, max. 80.000,00 €, bei gemeinsamer Veranlagung)
- Berufsrückkehrende
- Selbständige
mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden. Die Förderhöhe beträgt 50 % der Kosten, höchstens jedoch 500,00 €, für die Weiterbildung (Unterkunft und Verpflegung werden nicht gefördert). Zu beachten ist, dass der Bildungsscheck spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung bei einer anerkannten Beratungsstelle beantragt worden ist.
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