Fahrerinnen und Fahrer von LKWs (ab 3,5 to zGG.) und Omnibussen (mehr als 8 Sitzplätzen) im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr sind verpflichtet, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen.

Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Durch die Qualifizierung soll die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs gestärkt werden.
Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis vor September 2008 bzw. 2009 erworben haben, brauchen die Grundqualifikation nicht zu belegen, müssen aber - wie auch die Fahrer, die zunächst die Grundqualifikation zu erwerben haben - alle fünf Jahre eine Schulung zur Weiterbildung absolvieren. Diese Schulung werden in Deutschland rund 150.000 Fahrer im Personenverkehr und etwa 1.000.000 Fahrer im Güterkraftverkehr regelmäßig benötigen. 


TERMINE

07.08. - 01.09.2023
04.09. - 29.09.2023
02.10. - 27.10.2023
06.11. - 01.12.2023

08.01. - 02.02.2024
05.02. - 01.03.2024
04.03. - 30.03.2024
02.04. - 26.04.2024
21.05. - 14.06.2024
24.06. - 19.07.2024
05.08. - 30.08.2024
02.09. - 27.09.2024
30.09. - 25.10.2024
21.10. - 15.11.2024
18.11. - 13.12.2024

Bitte bachten: Die Prüfung vor der IHK erfolgt nicht im Lehrgangszeitraum.

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Weitere Informationen zum Thema Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Module 1 bis 5) finden Sie hier.