Berufskraftfahrer
Fahrerinnen und Fahrer von LKWs (ab 3,5 to zGG.) und Omnibussen (mehr als 8 Sitzplätzen) im gewerblichen oder geschäftsmäßigen Verkehr sind verpflichtet, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen.
Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer. Durch die Qualifizierung soll die Entwicklung eines defensiven Fahrstils sowie eines rationellen Kraftstoffverbrauchs gestärkt werden.
Fahrer, die eine entsprechende Fahrerlaubnis vor September 2008 bzw. 2009 erworben haben, brauchen die Grundqualifikation nicht zu belegen, müssen aber - wie auch die Fahrer, die zunächst die Grundqualifikation zu erwerben haben - alle fünf Jahre eine Schulung zur Weiterbildung absolvieren. Diese Schulung werden in Deutschland rund 150.000 Fahrer im Personenverkehr und etwa 1.000.000 Fahrer im Güterkraftverkehr regelmäßig benötigen.
Für Unternehmer und Kraftfahrer bieten wir maßgeschneiderte Fortbildungsangebote an.
WEITERBILDUNGSMODULE FÜR DEN EU-KRAFTFAHRER
Module LKW:
- Eco-Training & Assistenzsysteme
- Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Gefahrenwahrnehmung
- Schadensprävention
- Ladungssicherung optimieren
Module Bus:
- Eco-Training & Assistenzsysteme
- Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Gefahrenwahrnehmung
- Schadensprävention
- Stress vermindern, Notfälle meistern
Für weitere Informationen bitte auf den entsprechenden Link klicken:
- EU-Berufskraftfahrer Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehrund Personenverkehr
- EU-Berufskraftfahrer Beschleunigte Grundqualifikation - Umsteiger, Güterverkehr und Personenverkehr
- EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung in modularer Form Güterverkehr und Personenverkehr