AM - Roller, zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder, Leichtkraftfahrzeuge

Allgemein:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine [max. 4 kW Nennleistung] oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine [max. 4 kW Nennleistung] oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Dreirädrige Kleinkrafträder oder vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h

  • mit Fremdzündungsmotor (z. B. Benziner) und einem max. Hubraum von 50 cm³,
  • andere Verbrennungsmotoren  (z. B. Diesel) mit max. 4 kW Nutzleistung,
  • Elektromotoren mit max. 4 kW Nenndauerleistung,
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: -

Sonstiges: -

 

MOFA

Allgemein:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln — wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: -

Sonstiges: Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein.
Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren worden sind, benötigen keine Prüfbescheinigung auch wenn Sie nicht im Besitz eines Führerscheines sind.
Personen, die eine Fahrerlaubnis besitzen, benötigen auch keine Mofa-Prüfbescheinigung.