Info L, T
L - Schlepper
Allgemein:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: keine
Sonstiges: -
T - Traktor
Allgemein:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: L, AM
Sonstiges: bis zum 18. Lebensjahr Beschränkung auf 40 km/h
Wichtiger Hinweis:
Sind Sie im Besitz der "alten" Führerscheinklasse 3, in der Land- oder Forstwirtschaft tätig und möchten ihre Fahrerlaubnis umtauschen, bekommen Sie auf Antrag die Führerscheinklasse T eingetragen.