Das Projekt basiert auf § 69 Absatz 4 Satz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und zielt auf Jugendliche ab, die

  • ihre Allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und im Landkreis Osnabrück wohnen.
  • ihre allgemeinde Schulpflicht erfüllt haben und während dieser Zeit eine hohe Anzahl unentschuldigter Fehltage angehäuft haben.
  • in der allgemeinbildenden Schule von den herkömmlichen Lerninhalten sowie den sozialpädagogischen Unterstützungsangeboten nicht mehr bzw. nicht mehr ausreichend erreicht werden und aufgrund dessen nicht regelmäßig am Schulunterricht teilnehmen und über einen sozialpädagogischen Förderbedarf verfügen.

INHALTE

Einstiegsphase:

  • Klärung der persönlichen, sozialen und schulischen Situation der teilnehmenden Personen
  • Beziehungsaufbau (Jugendliche, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte)

Förderphase:

  • Sozialpädagogische Arbeit
  • Bildungsangebot
  • Berufliche Orientierung
  • Praxiserprobung in der Einrichtung
  • ggf. Praxiserprobung im Betrieb

Vermittlungsphase

  • Praxiserprobung in der Einrichtung
  • Sozialpädagogische Arbeit
  • Bildungsangebot
  • Bewerbungsphase
  • ggf. Praxiserprobung im Betrieb

Abschlussphase

  • Vermittlung der jugendlichen teilnehmenden Personen in eine Ausbildung, EQ oder Arbeit.
  • Vermittlung der jugendlichen teilnehmenden Personen in ein adäquates Anschlussangebot
  • Übergabe der jugendlichen teilnehmenden Personen an die Ausbildungslotsen oder die kommunale Arbeitsvermittlung Jugend der MaßArbeit kAöR oder an weitere zuständige Stellen.

ZIELE
  • Erfüllung der Schulpflicht durch kontinuierliche Teilnahme
  • Persönliche und soziale Stabilisierung
  • Aktivierung des sozialen Hilfesystems
  • Berufliche Orientierung und Praxiserprobung
  • Vermittlung in Ausbildung, Arbeit oder ein adäquates Anschlussangebot
  • Sicherstellung der Fortführung der sozialen und beruflichen Integration nach Beendigung der Maßnahme
  • regelmäßige aktive Teilnahme ohne unentschuldigte Fehlzeiten