B - Autoführerschein

Allgemein:
Kraftfahrzeuge (nicht Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen - außer dem Führersitz. Folgende Anhänger dürfen mitgeführt werden:

  1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers übersteigt nicht 750 kg
  2. die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Hierbei darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen

Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: L, AM

Sonstiges: wird der Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) beantragt, müssen die Begleitpersonen namentlich in der Prüfbescheinigung genannt werden. Die Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • 5 oder mehr Jahre im Besitz (ununterbrochen) der Fahrerlaubnis Klasse B (3)
  • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentral-/Fahreignungsregister

Automatikführerschein: es dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikschaltung gefahren werden. Ausnahme: B197


B197 - Autoführerschein (Automatik) mit der Möglichkeit auch Pkws mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen

Allgemein:
Kraftfahrzeuge (nicht Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen - außer dem Führersitz. Folgende Anhänger dürfen mitgeführt werden:

  1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers übersteigt nicht 750 kg
  2. die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Hierbei darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen

Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich: nein

Beinhaltet Klasse: L, AM

Sonstiges: wird der Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) beantragt, müssen die Begleitpersonen namentlich in der Prüfbescheinigung genannt werden. Die Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • 5 oder mehr Jahre im Besitz (ununterbrochen) der Fahrerlaubnis Klasse B (3)
  • nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentral-/Fahreignungsregister

ACHTUNG: Bei der Fahrschulausbildung müssen 10 Fahrten mit einem Pkw mit Schaltgetriebe erfolgen - die praktische Prüfung erfolgt wieder auf einem Automatikfahrzeug!


B96 - spezieller Anhängerschein

Allgemein:
Wird die zulässige Gesamtmasse aus der Kombination Kraftfahrzeug und Anhänger von 3.500 kg überschritten, aber max. 4.250 kg erreicht - das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers übersteigt 750 kg - ist der Führerschein Klasse B96 erforderlich.

Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: siehe Klasse B

Sonstiges: keine Prüfung, aber besondere Schulung notwendig.


BE - Anhängerschein

Allgemein:
Kombinationen, bestehend aus dem Zugfahrzeug (Klasse B) und einem Anhänger, der das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg überschreitet (max. 3.500 kg [max. Gesamtgewicht der Kombination 7.000 kg]).

Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre

Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B

Beinhaltet Klasse: siehe Klasse B

Sonstiges: siehe Klasse B "Sonstiges". Für den Erwerb der Klasse BE werden mindestens 5 Fahrstunden und die praktische Prüfung verlangt.