Info B, B197, B96, BE
B - Autoführerschein
Allgemein:
Kraftfahrzeuge (nicht Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen - außer dem Führersitz. Folgende Anhänger dürfen mitgeführt werden:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers übersteigt nicht 750 kg
- die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Hierbei darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen
Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: L, AM
Sonstiges: wird der Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) beantragt, müssen die Begleitpersonen namentlich in der Prüfbescheinigung genannt werden. Die Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- 5 oder mehr Jahre im Besitz (ununterbrochen) der Fahrerlaubnis Klasse B (3)
- nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentral-/Fahreignungsregister
Automatikführerschein: es dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikschaltung gefahren werden. Ausnahme: B197
B197 - Autoführerschein (Automatik) mit der Möglichkeit auch Pkws mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen
Allgemein:
Kraftfahrzeuge (nicht Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen - außer dem Führersitz. Folgende Anhänger dürfen mitgeführt werden:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers übersteigt nicht 750 kg
- die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten. Hierbei darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen
Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: nein
Beinhaltet Klasse: L, AM
Sonstiges: wird der Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) beantragt, müssen die Begleitpersonen namentlich in der Prüfbescheinigung genannt werden. Die Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- 5 oder mehr Jahre im Besitz (ununterbrochen) der Fahrerlaubnis Klasse B (3)
- nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentral-/Fahreignungsregister
ACHTUNG: Bei der Fahrschulausbildung müssen 10 Fahrten mit einem Pkw mit Schaltgetriebe erfolgen - die praktische Prüfung erfolgt wieder auf einem Automatikfahrzeug!
B96 - spezieller Anhängerschein
Allgemein:
Wird die zulässige Gesamtmasse aus der Kombination Kraftfahrzeug und Anhänger von 3.500 kg überschritten, aber max. 4.250 kg erreicht - das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers übersteigt 750 kg - ist der Führerschein Klasse B96 erforderlich.
Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: siehe Klasse B
Sonstiges: keine Prüfung, aber besondere Schulung notwendig.
BE - Anhängerschein
Allgemein:
Kombinationen, bestehend aus dem Zugfahrzeug (Klasse B) und einem Anhänger, der das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg überschreitet (max. 3.500 kg [max. Gesamtgewicht der Kombination 7.000 kg]).
Mindestalter: 17 Jahre (begleitetes Fahren), sonst 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: siehe Klasse B
Sonstiges: siehe Klasse B "Sonstiges". Für den Erwerb der Klasse BE werden mindestens 5 Fahrstunden und die praktische Prüfung verlangt.