D - Omnibusse

Allgemein:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, außer dem Führersitz. Mit Anhänger, wenn dieser die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreitet.

Mindestalter: im Rahmen der Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 Jahre (eine medizinisch-psychologische Untersuchung muss vorher erfolgreich absolviert worden sein). Ansonsten je nach ausgeübter Tätigkeit 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse B

Beinhaltet Klassen: D1

Sonstiges: neben einer arbeitsmedizinischen Untersuchung - alternativ medizinisch-psychologische Untersuchung - muss auch ein Nachweis über das Sehvermögen erbracht werden.
Der Führerschein ist auf 5 Jahre begrenzt. Für die Verlängerung muss noch einmal eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Ab dem 50. Lebensjahr muss zudem ein Gutachten über die Belastungsfähigkeit vorgelegt werden, welches von einem Arbeitsmediziner ausgestellt wird.

  

DE - Omnibus mit Anhänger

Allgemein:
Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg. Bitte Beachten: in Deutschland sind nur Gepäckanhänger zugelassen.

Mindestalter: im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftahrer 18 Jahre (nach vorheriger, erfolgreichen Absolvierung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung). Ansonsten je nach ausgeübter Tätigkeit 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

Vorbesitz erforderlich: ja, Klasse D

Beinhaltet Klassen: BE, D1E und C1E bei Vorbesitz der Klasse C1

Sonstiges: Befristung auf 5 Jahre, s. Klasse D

 

Wichtiger Hinweis:
Bei gewerblicher Nutzung besteht die Pflicht, eine beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden) und danach alle 5 Jahre eine Weiterbildung (35 Stunden) zu absolvieren. Für weitere Informationen lesen Sie bitte hier.