Der von der Agentur für Arbeit ausgestellte Bildungsgutschein ist eine Bescheinigung für Arbeitnehmer*innen oder Arbeitslose, die bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Förderung einer beruflichen Weiterbildung vorliegen. Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, muss folgendes gewährleistet sein:

  • die Weiterbildung dient zur beruflichen Wiedereingliederung bei Arbeitslosigkeit
  • die Weiterbildung soll eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden
  • die Weiterbildung ist aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig
  • der/die Arbeitnehmer*in wurde im Vorfeld durch die Agentur für Arbeit beraten
  • die Maßnahme/Weiterbildung sowie der Träger sind für die Förderung zugelassen (zertifiziert, AZAV)

Während der Weiterbildung wird dem/der Teilnehmenden ein sog. Arbeitslosengeld in Weiterbildung ausbezahlt (soweit ein Anspruch besteht).

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Für eine Übersicht der Lehrgänge/Maßnamen/Umschulungen in der DEULA Freren, die über Bildungsgutschein gefördert werden können, schauen Sie bitte oben in der Navigationsleiste unter Lehrgänge "AZAV-Maßnahme" nach.