Baustellenabsicherung nach MVAS 99 und RSA 95

Freren

Personen, die im öffentlichen Verkehrsraum Arbeiten durchführen, sind zu Verkehrssicherungsmaßnahmen im Baustellenbereich verpflichtet. Bauarbeiten, die den Straßenverkehr einschränken und als Gefahrenquelle anzusehen sind, unterliegen klaren Regelungen zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und Mitarbeiter.

Vom Gesetzgeber werden von den Verantwortlichen für Arbeitsstellensicherung Kenntnisse gefordert, die im "Merkblatt über Rahmenbedingungen  für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)" aufgeführt sind.
Zudem werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) die grundlegenden Regelungen zu Verkehrszeichen, Fahrzeugkennzeichnung und Warnkleidung vorgegeben. Die konkreten Angaben hierzu werden in den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gemacht.

Die DEULA Freren bietet folgende Kurse an:

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