Motorsägenlehrgänge - Zuschüsse für Versicherte der SVLFG

Freren

Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können einen Zuschuss erhalten, wenn sie an einen Motorsägenlehrgang teilnehmen.

Die SVLFG zahlt gegen Vorlage eines Gutscheins, den Sie von uns bei Anmeldung erhalten einen Zuschuss zu den Lehrgangskosten eines Motorsägenlehrgangs (Mitgliedsnummer bitte auf der Anmeldung angeben).

Für folgende Lehrgänge sind Zuschüsse möglich:

  • Arbeitssicherheit Baum I: 105,00 €
  • Arbeitssicherheit Baum II: 105,00 €

Lehrgänge, die sich nicht auf die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG beziehen, können nicht gefördert werden. Beispiel: Arbeiten mit der Motorsäge, Module A-D (nach DGUV 214-059) oder Selbstwerberkurse (Grundlehrgang Motorsäge). Außerdem gelten die Gutscheine nicht für die überbetriebliche Ausbildung (z. B. Auszubildende).
 

Hinweis:

Teilnehmer, die bei der SVLFG versichert sind und an den o. g. Kursen teilnehmen möchten, haben die Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.2 noch vor Lehrgangsbeginn nachzuweisen. Liegt diese nicht vor, müssen wir den Zugang zum Lehrgang verwehren (s. Zugangsvoraussetzungen bei den entsprechenden Lehrgängen).