Ab den 01.04.2021 wird der neue "Führerschein" B197 eingeführt.
Dies erlaubt sowohl den Pkw-Führerscheininhabern der Klasse BA (Schlüsselzahl 78), die die Prüfung auf ein Automatikfahrzeug absolviert haben, als auch Fahrschülern, die die Prüfung auf ein Automatikfahrzeug absolvieren möchten, zukünftig auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren. Hierzu wird nach der entsprechenden Schulung die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen.
Damit die Schlüsselzahl eingetragen werden kann, müssen im Vorfeld 10 Fahrstunden à 45 Minuten und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt" mit unserem Fahrlehrer in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden. Somit erfolgt keine gesonderte TÜV-Prüfung. Bei einem Fahrschüler, der die Prüfung auf ein Automatikfahrzeug absolviert, können diese Extrafahrten in die Fahrschulausbildung integriert werden.
Die von uns ausgestellte Teilnahmebescheinigung muss im Anschluss bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgezeigt werden. Dort wird die Eintragung vorgenommen.
Folgende Vorteile ergeben sich aus dieser Führerscheinnovelle:
- bei der Führerscheinausbildung können erste Erfahrungen im Straßenverkehr ohne Ablenkung (Anfahren [an einer Steigung], Schalten usw.) gesammelt werden
- da man sich nicht auf den Schaltvorgang konzentrieren muss, kann man sich bei der Prüfung auf die wichtigen Sachen konzentrieren - dem Straßenverkehr
- kein Mehraufwand (Kosten), da die Ausbildung im Pkw mit Schaltgetriebe in den "normalen" Ablauf integriert werden kann
- keine Extraprüfung mit TÜV-Prüfern
- weltweite Gültigkeit
Bitte beachten:
- keine Automatikbeschränkung bei aufbauenden Fahrzeug-/Führerscheinklassen (B196, BE, C1 oder C), wenn die Prüfung auf ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt
- die Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe dürfen nicht an einem Fahrsimulator erfolgen
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Tel.: 05902 9339-0