Alt gegen Neu - Führerscheinumtausch ab 2022

Freren

Am 19.01.2013 trat die neue EU-Richtlinie bezüglich des EU-Kartenführerscheins in Kraft. Diese besagt u. a., dass ab den Datum ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind.

Das bedeutet allerdings nicht, dass dann erneut eine Prüfung absolviert werden muss - eine ärztliche Untersuchung, eine neue Sehtestbescheinigung und Erste Hilfe-Bescheinung werden auch nicht gefordert. Es handelt sich nur um den Umtausch des Führerscheins.


Für den Umtausch, der bei der Führerscheinstelle erfolgt, müssen folgende Unterlagen eingereicht/vorgezeigt werden:

  • gültiger Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
  • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (max. drei Monate alt) oder
  • gültiger ausländischer Pass mit aktueller Meldebescheinigung (max. drei Monate alt oder Aufenthaltstitel)
  • alter Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (34 x 45 mm), das den aktuellen Anforderungen entspricht

Um einen größtern Ansturm auf die Führerscheinstellen zu verhindern, wurden die Umtauschfristen nach den Datum der Führerscheinausstellung gestaffelt. Für ältere Führerscheine, die ursprünglich erst zu Januar 2033 umgetauscht werden mussten, gelten nun andere Fristen:

Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des FührerscheininhabersUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.01.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 bis 199819.01.2025
Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden
Ausstellungsdatum des FührerscheinsUmtauschfrist
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033

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