Am 19.01.2013 trat die neue EU-Richtlinie bezüglich des EU-Kartenführerscheins in Kraft. Diese besagt u. a., dass ab den Datum ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind.
Das bedeutet allerdings nicht, dass dann erneut eine Prüfung absolviert werden muss - eine ärztliche Untersuchung, eine neue Sehtestbescheinigung und Erste Hilfe-Bescheinung werden auch nicht gefordert. Es handelt sich nur um den Umtausch des Führerscheins.
Für den Umtausch, der bei der Führerscheinstelle erfolgt, müssen folgende Unterlagen eingereicht/vorgezeigt werden:
- gültiger Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
- gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (max. drei Monate alt) oder
- gültiger ausländischer Pass mit aktueller Meldebescheinigung (max. drei Monate alt oder Aufenthaltstitel)
- alter Führerschein
- biometrisches Lichtbild (34 x 45 mm), das den aktuellen Anforderungen entspricht
Um einen größtern Ansturm auf die Führerscheinstellen zu verhindern, wurden die Umtauschfristen nach den Datum der Führerscheinausstellung gestaffelt. Für ältere Führerscheine, die ursprünglich erst zu Januar 2033 umgetauscht werden mussten, gelten nun andere Fristen:
Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden: | |
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Umtauschfrist |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 bis 1998 | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden | |
Ausstellungsdatum des Führerscheins | Umtauschfrist |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Sie haben allgemeine Fragen zum Führerschein oder haben Interesse an den Erwerb eines Führerscheines?
Sprechen Sie uns an. Tel.: 05902 9339-0 oder E-Mail: deula.freren(at)deula.de