Sachkundenachweis Asbest TRGS 519, Anlage 3
Seit dem 01.10.1992 müssen alle Personen, die beruflich Arbeiten mit asbesthaltigen Produkten durchführen, über einen Nachweis verfügen, dass sie dafür sachkundig sind. Betroffen sind von dieser Vorschrift der Gefahrstoffverordnung wesentlich mehr Berufsgruppen, als allgemein angenommen wird:
- Bauleiter
- Vorarbeiter und Facharbeiter von Asbestsanierungsunternehmen
- Behördenvertreter
- Gewerbeaufsichts- und Bauämter
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Planer
- Fachingenieure
Mit dem Erwerb der Sachkunde soll eine Gefährdung für die Gesundheit ausgeschlossen werden. Fachgerecht ausgeführte Sanierungsarbeiten vermeiden zudem unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken durch Kontaminierung mit Asbestfasern.
Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit des Sachkundenachweises wurde mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung auf 6 Jahre begrenzt und kann nur durch eine Teilnahme an einen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängert werden (auch im Angebot der DEULA).
Lehrgangsinhalte:
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe
- Prüfung
Darüber hinaus werden praktische Übungen im Umgang mit Masken, Schutzanzügen, Absauganlagen etc. durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt durch das Gewerbeaufsichtsamt.
Unterkunft
Auf Wunsch ist die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich (für Preise bitte hier klicken).
Zielgruppe
Bauleiter, Vorarbeiter und Facharbeiter von Asbestsanierungsunternehmen, Behördenvertreter, Gewerbeaufsichts- und Bauämter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Planer, Fachingenieure
Preis
1350,00 €
Dauer
4 Tage
Termine
17.02.2025 bis 20.02.2025
19.05.2025 bis 22.05.2025
08.09.2025 bis 11.09.2025
01.12.2025 bis 04.12.2025