Sachkundenachweis Asbest TRGS 519, Anlage 4
Seit dem 01.10.1992 müssen alle Personen, die beruflich Arbeiten mit asbesthaltigen Produkten durchführen, über einen Nachweis verfügen, dass sie dafür sachkundig sind. Betroffen sind von dieser Vorschrift der Gefahrstoffverordnung wesentlich mehr Berufsgruppen, als allgemein angenommen wird:
Dachdecker, Zimmerer, Bau/Ausbau/Sanitär, Elektro, Maler, Betriebsschlosser, Hausmeister, Beauftragte für Arbeitssicherheit, Rettungsdienste, Mitarbeiter von Behörden, Feuerwehr, Bauämter, Bauhöfe usw.
Die vorgenannten Gruppen haben in der Regel entweder nur in geringem Umfang mit asbesthaltigen Produkten oder aber mit stark gebundenem Asbest zu tun. Mit dem Erwerb der Sachkunde soll eine Gefährdung für die Gesundheit der Anwender, der Allgemeinheit und der Umwelt ausgeschlossen werden. Fachgerechte Sanierungsarbeiten vermeiden zudem unkalkulierbare wirtschaftliche Risiken durch Kontaminierung mit Asbestfasern.
Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit des Sachkundenachweises wurde mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung auf 6 Jahre begrenzt und kann nur durch eine Teilnahme an einen staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängert werden (auch im Angebot der DEULA).
Lehrgangsinhalte:
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen
- Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
- Zusammenfassung
- Abschlussdiskussion
- Prüfung
Die Prüfung erfolgt durch das Gewerbeaufaufsichtsamt.
Unterkunft
Auf Wunsch ist die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich (für Preise bitte hier klicken).
Zielgruppe
Mitarbeiter von Bauunternehmen, Mitarbeiter von Baubehörden, Beauftragte für Arbeitssicherheit, Architekten, Handwerker
Preis
640,00 €
Dauer
2 Tage
Termine
17.02.2025 bis 18.02.2025
19.05.2025 bis 20.05.2025
08.09.2025 bis 09.09.2025
01.12.2025 bis 02.12.2025