Befähigungsnachweis Tiertransporteure; Geflügel

Seit Anfang 2007 ist die neue EU-Transportverordnung 1/2005 in Kraft. Sie regelt jetzt anstelle der „alten“ Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) den gewerblichen Transport von Nutztieren und/oder Geflügel (Hausgeflügel).
Von Personen, die gewerblich Tiertransporte durchführen, wird nun in Art 6 (5) ein Befähigungsnachweis gefordert.

Für wen ist die Teilnahme am Lehrgang mit abschließender Prüfung vorgesehen?

  • für Fahrer und Betreuer von Tiertransporten, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden (Ausnahme: Transporte bis zu 65 km)
  • Landwirte, die ihre eigenen Tiere über die Entfernung von mehr als 65 km ab Betrieb befördern

Ausnahmen für Absolventen bestimmter Berufsausbildungen, die nach dem 05.01.2007 folgendes nachweisen können:

  • Erfolgreicher Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums der Landwirtschaft oder Tiermedizin
  • Bestandene Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer (einschließlich Schlachten von Tieren, Landwirt, Tier- oder Pferdewirt, Tierpfleger oder andere anerkannte Berufsabschlüsse)

Zur Erlangung des Befähigungsnachweises wird gem. Art. 17 Absatz 2 der VO 1/2005 gefordert:

  • Lehrgang und theoretische Prüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil
  • Eine praktische Prüfung im Rahmen eines Verladevorgangs, der von einem beamteten Tierarzt kontrolliert wird

Die praktische Prüfung (ein Amtstierarzt kontrolliert einen Verladevorgang) kann aus organisatorischen Gründen nicht bei der DEULA Freren abgenommen werden. Diese können Sie vor einem Amtstierarzt des für Ihren Wohnortes oder dem Firmensitz Ihres Arbeitgebers zuständigen Veterinäramtes ablegen.
Bitte sprechen Sie dies schon frühzeitig mit Ihrer Firma bzw. dem zuständigen Veterinäramt ab. Auf Wunsch kann das Veterinäramt bei der DEULA Freren Informationen zur theoretischen Prüfung erhalten.

Lehrgangsinhalte:

  • Organisatorisches, Allgemeines zum Tierschutz (Aspekte der Gemeinschafts- und nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport)
  • Rechtsrahmen (TSchG, VO 1/2005, allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren, Transportpapiere, Fahrtenbuch, Notfallpläne)
  • Tierseuchenrechtliche und lebensmittelrechtliche Aspekte beim Transport von Tieren/Geflügel (Tierseuchengesetz, VVVO, Hygieneregeln/Vorsorgemaßnahmen)
  • Transportmittel, Transportfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung sog. "Leistungskrankheiten", Raumangebot, Vorbereitung des Transportes, Verhaltensweisen und Stressbewältigung
  • Transportpraxis/Handling (Praktische Aspekte des Umgangs mit Tieren, Auswirkungen des Fahrverhaltens auf Wohlbefinden und Fleischqualität, Erste Hilfe, Verhalten bei Notfällen)

Für die bestandene theoretische Prüfung erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die bundesweit gilt. Diese Bescheinigung reichen Sie wiederum, zusammen mit der Bescheinigung der pratkischen Prüfung bei Ihrer Kreisverwaltung ein und Sie erhalten von dort den gewünschten "Führerschein". Dieser muss bei allen Transporten mitgeführt werden und kann bei schweren Verstößen eingezogen werden.

Zusatzinfo

Voraussetzungen:
Für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang und der theoretischen Prüfung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich.

Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.

mehr Details / anmelden

Preis

340,00 €

Dauer

1 Tag

Termine

08.06.2024
16.11.2024

Hinweis

Durchführung der Schulungen in Freren.

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