Asbest Fortbildung TRGS 519 Anlage 4

Dieser Kurs ist nur für Inhaber des Sachkundenachweises Asbest Anlage 4, um die Gültigkeit zu verlängern.

Die Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz mit biologischen Arbeitsstoffen und der Gefahrstoffverordnung besagt, dass die Sachkundenachweise nur noch für einen Zeitraum von sechs Jahren gelten. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre.

Inhalte:

  • Asbest - Verwendung und Eigenschaften
    • Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue Fundstellen")
    • Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengescheken
  • Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
    • Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
    • Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
    • zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
    • Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung
    • Aufgaben der sachkundigen Person
    • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)
    • Betriebsanweisung und Unterweisung
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Persönliche Schutzausrüstung
    • Auswahl und Anwendung

Unterkunft

Auf Wunsch ist die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich (Preise usw. s. Informationsblatt).

Zielgruppe

Inhaber des Sachkundenachweises Asbest Anlage 4

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Preis

295,00 €

Dauer

1 Tag

Termine

23.05.2024
01.08.2024
30.10.2024

Hinweis

Durchführung der Schulungen in Freren.

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