Fortbildung Tiertransporteure, Nutztiere

Ab Januar 2008 muss beim Transport von Nutztieren über 65km im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit ein Befähigungsnachweis nach EU-VO 1/2005 mitgeführt werden. Der bisher gültige Sachkundenachweis nach § 13 TierschutztransportVO gilt nicht mehr. 

Die DEULA Freren führt in Zusammenarbeit mit dem Vieh- und Fleischhandelsverband Hannover und Weser-Ems und dem bsi Schwarzenbeck diese Fortbildungslehrgänge mit abschließendem Ankreuztest durch.

Für Inhaber des bisherigen Sachkundenachweises und bestimmter anerkannter Ausbildungen (Abschluss bis Ende 2006) reicht hierzu ein halbtägiger Ergänzungslehrgang mit abschließender Prüfung. 

Anerkannte Berufsabschlüsse/Studiengänge sind Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger/Tierwirt, Tierarzt oder Fleischer (Ausbildungsrichtung Schlachten). Ob auch andere Ausbildungen anerkannt werden, ist vorher mit dem für Ihren Wohnort zuständigem Veterinäramt abzuklären. Dieses muss prüfen, ob im Rahmen der Ausbildung die entsprechenden Lehrinhalte vermittelt und geprüft wurden.

Für wen ist die Teilnahme am Lehrgang mit abschließendem Ankreuztest vorgeschrieben?

  • Für Inhaber des bisherigen Sachkundenachweises nach § 13 Tierschutztransportverordnung (Ausnahme: Fahrer, die 2006 bei der DEULA Freren oder Schleswig-Holstein die Prüfung bestanden haben) 
  • Für Personen mit anerkannten Abschlüssen vor 2007 (Abschlüsse ab 2007 werden meistens als Voraussetzung zum Befähigungsnachweis anerkannt, bitte hierzu mit dem zuständigen Veterinäramt Rücksprache halten) 
  • Für Hobbytransporte oder Fahrten unter 65 km wird kein Befähigungsnachweis benötigt. 

Lehrgangsinhalte: 

  • Neue Definitionen z. B. Versandort, Bestimmungsort, Transport, (lange) Beförderung
  • Neuerungen bezüglich der Transportfähigkeit z. B. Jungtiere, Transportverbote durch Krankheiten und Verletzung
  • Neuerungen bezüglich der Transportfahrzeuge z. B. Tränkesysteme, Temperaturüberwachung, Lüftung, Satellitennavigationssystem
  • Neuerungen betreffend des Umgangs mit dem Tier z. B. Tierverhalten, Arbeitssicherheit, Arbeitserleichterung
  • Formelle und organisatorische Neuerungen z. B. Zulassung von Transportunternehmen und Fahrzeugen, Notfallpläne, Fahrtenbuch

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese können Sei dann Ihrem für den Wohnort zuständigem Veterinäramt vorlegen. Dort wird Ihnen dann der neue EU-weit gültige Befähigungsnachweis in Deutsch und Englisch ausgestellt.  

Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.

Zielgruppe

Inhaber des bisherigen Sachkundenachweises und bestimmter anerkannter Ausbildungen (s. o.)

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Preis

110,00 EUR

Dauer

ca. 4 Stunden

Termine

23.03.2023
26.10.2023

Hinweis

Termine ca. alle 6 Monate!

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