Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008)

Die häufigsten Unfälle mit Hubarbeitsbühnen sind auf unsachgemäßer Handhabung und Fehlbedienung zurückzuführen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat deshalb den Grundsatz 308-008 (bisher: BGG 966) "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" herausgegeben. In diesem werden die Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis geregelt. Ohne diese Unterweisung darf eine Hubarbeitsbühne nicht bedient werden.

Theoretische Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Prüfung, Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschine (am Arbeitsort)
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Unfallgeschehen

Praktische Ausbildung:

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • standsicherer Aufbau und standsicheres Verfahren
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Funktion des Notablass

Zusatzinfo

Zugangsvoraussetzungen


  • 18 Jahre
  • geistige und charakterliche Eignung
  • Tauglichkeit für Arbeiten mit Absturzgefahr (durchzuführen von einem Arbeits- oder Betriebsmediziner. Hinweis für den Arzt zum Inhalt: G 41-Untersuchung

Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.

Zielgruppe

Personen, die Hubarbeitsbühnen bedienen müssen.

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Preis

390,00 €

Dauer

1 Tag

Termine

18.03.2024
23.09.2024
14.10.2024
18.11.2024

Hinweis

Durchführung der Schulungen in Freren.

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