Berufskraftfahrer Weiterbildung im Personenverkehr Module 1-5
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen alle Busfahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.
Wer muss sich weiterbilden?
Fahrer, die vor dem 10.09.08 den Busführerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren bzw. deren Weiterbildung/beschleunigte Grundqualifikation 5 Jahre zurückliegt, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 35 Stunden (à 60 Minuten) machen.
EU-Berufskraftfahrer
Weiterbildungen in modularer Form
Dauer: 35 Stunden à 60 Minuten in 5 Modulen
Module Personenverkehr
- Eco-Training & Assistenzsysteme
- Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Gefahrenwahrnehmung
- Schadensprävention
- Stress vermeiden, Notfälle meistern
Ebenso bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen bei entsprechenden Teilnehmerzahlen an. Weitere Zusatzleistungen wie z. B. speziell auf Ihren Einsatzzweck abgestimmte Kraftfahrerausbildungen können Sie bei uns buchen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung der Weiterbildungsfristen Ihrer Fahrer. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Zusatzinfo
Förderung:
- Dieser Lehrgang ist aufgrund der AZAV-Zertifizierung von der Agentur für Arbeit bzw. den kommunalen Arbeitsvermittlungen förderungsfähig
- Bildungsurlaub (bitte bei der Anmeldung angeben, dass Bildungsurlaub in Anspruch genommen wird)
Unterkunft
Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich im Zweibettzimmer. Sollte ein Einzelzimmer gewünscht sein, sprechen Sie uns bitte im Vorfeld an.
Zielgruppe
Berufskraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Preis
450,00 EUR
Dauer
35 Stunden à 60 Minuten in 5 Modulen
Termine
22.05.2023 bis 26.05.2023 in Nordhorn
12.06.2023 bis 16.06.2023 in Freren
10.07.2023 bis 14.07.2023 in Nordhorn
21.08.2023 bis 25.08.2023 in Freren
18.09.2023 bis 22.09.2023 in Nordhorn
09.10.2023 bis 13.10.2023 in Freren
20.11.2023 bis 24.11.2023 in Nordhorn
11.12.2023 bis 15.12.2023 in Freren