Berufskraftfahrer Weiterbildung im Personenverkehr Modul 5

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen Busfahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren, innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.

Modul 5: Stress vermeiden, Notfälle meistern

Inhalte

  • Bedeutung und Folgen von Stress
  • Erarbeiten individueller Bewältigungsstrategien gegen Stress
  • Richtiges Absichern und Evakuieren des Busses
  • Fahrgäste und Leitstelle bei Pannen und im Notfall richtig informieren
  • Tipps für den Erhalt der eigenen Gesundheit
  • Versicherungsschutz bei Unfällen

Wer muss sich weiterbilden?

Fahrer, die vor dem 10.09.08 den Führerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren und diejenigen, die nach dem Stichtag die (beschleunigte) Grundqualifikation erfolgreich absolviert haben, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 35 Stunden (à 60 Minuten) machen.

Wann muss die Weiterbildung abgeschlossen sein?

  • fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. innerhalb von 5 Jahren nach der Teilnahme an der Weiterbildung

Ebenso bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen bei entsprechenden Teilnehmerzahlen an. Weitere Zusatzleistungen wie z. B. speziell auf Ihren Einsatzzweck abgestimmte Kraftfahrerausbildungen können Sie bei uns buchen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung der Weiterbildungsfristen Ihrer Fahrer. Sprechen Sie uns diesbezüglich an. 

Zusatzinfo



Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- bzw. Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.

Zielgruppe

Berufskraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

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Preis

110,00 €

Dauer

7 Stunden

Termine

03.02.2024 in Freren
13.04.2024 in Nordhorn
22.06.2024 in Freren
31.08.2024 in Nordhorn
05.11.2024 in Freren
25.01.2025 in Nordhorn

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