Berufskraftfahrer Weiterbildung im Personenverkehr Modul 4

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen Busfahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren, innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.

Modul 4: Schadensprävention

Inhalte

  • Folgen von Schäden und Unfällen für Transporteure und wie sie vermieden werden können
  • Schadenspräventionen für Fahrzeuge und Güter
  • Tipps und Hinweise zur Förderung eines positiven Images des Unternehmens durch effektive Kommunikation und Förderung der Kundenzufriedenheit
  • Schutz vor Kriminalität und Schleusung
  • Stressbewältigungsstrategien für Fahrer

Wer muss sich weiterbilden?

Fahrer, die vor dem 10.09.08 den Führerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren und diejenigen, die nach dem Stichtag die (beschleunigte) Grundqualifikation erfolgreich absolviert haben, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 35 Stunden (à 60 Minuten) machen.

Wann muss die Weiterbildung abgeschlossen sein?

  • fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. innerhalb von 5 Jahren nach der Teilnahme an der Weiterbildung

Ebenso bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen bei entsprechenden Teilnehmerzahlen an. Weitere Zusatzleistungen wie z.B. speziell auf Ihren Einsatzzweck abgestimmte Kraftfahrerausbildungen können Sie bei uns buchen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung der Weiterbildungsfristen Ihrer Fahrer. Sprechen Sie uns diesbezüglich an. 

Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.

Zielgruppe

Berufskraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

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Preis

110,00 €

Dauer

7 Stunden

Termine

08.06.2024 in Freren
17.08.2024 in Nordhorn
26.10.2024 in Freren
11.01.2025 in Nordhorn

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