Berufskraftfahrer Weiterbildung im Personenverkehr Modul 2
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen Busfahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren, innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.
Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Inhalte
- Grundlagen der Lenk- und Ruhezeiten, sowie die Arbeitszeit und Ausnahmeregelungen
- Besondere Anwendungszenarien der Sozialvorschriften
- Handhabung des Fahrtenschreibers, inkl. "OUT"-Einstellung
- Der neue Smart-TCO und Fahrerkarten der 2. Generation
- Neue Funktionen der Smart-TCO-Technik
- Praktische Hinweise zum Fahreralltag und zum Verhalten bei Verkehrskontrollen
Wer muss sich weiterbilden?
Fahrer, die vor dem 10.09.08 den Führerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren und diejenigen, die nach dem Stichtag die (beschleunigte) Grundqualifikation erfolgreich absolviert haben, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 35 Stunden (à 60 Minuten) machen.
Wann muss die Weiterbildung abgeschlossen sein?
-
fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. innerhalb von 5 Jahren nach der Teilnahme an der Weiterbildung
Ebenso bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen bei entsprechenden Teilnehmerzahlen an. Weitere Zusatzleistungen wie z.B. speziell auf Ihren Einsatzzweck abgestimmte Kraftfahrerausbildungen können Sie bei uns buchen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung der Weiterbildungsfristen Ihrer Fahrer. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Unterkunft
Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.
Zielgruppe
Berufskraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Preis
110,00 €
Dauer
7 Stunden
Termine
07.12.2024 in Nordhorn
22.02.2025 in Freren
10.05.2025 in Nordhorn
19.07.2025 in Freren
11.10.2025 in Nordhorn
20.12.2025 in Freren