Berufskraftfahrer Weiterbildung im Personenverkehr Modul 1
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen Busfahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren, innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.
Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
Inhalte
- Der Einfluss des Fahrers auf die Wirtschaftlichkeit
- Alternative Antriebe im Nutzfahrzeugbereich
- Eco-Grundsätze, Fahrsituationen wirtschaftlich perfektionieren
- Fahrerassistenzsysteme - Funktion, Bedienung, Grenzen und Gefahren
- vom manuellen zum autonomen Fahren
- Stausünden
- Pannenursachen und häufige Fahrzeugmängel
- Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen
Wer muss sich weiterbilden?
Fahrer, die vor dem 10.09.08 (Bus) den Führerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren und diejenigen, die nach dem Stichtag die (beschleunigte) Grundqualifikation erfolgreich absolviert haben, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 35 Stunden (à 60 Minuten) machen.
Wann muss die Weiterbildung abgeschlossen sein?
- fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. innerhalb von 5 Jahren nach der Teilnahme an der Weiterbildung
Ebenso bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen bei entsprechenden Teilnehmerzahlen an. Weitere Zusatzleistungen wie z.B. speziell auf Ihren Einsatzzweck abgestimmte Kraftfahrerausbildungen können Sie bei uns buchen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung der Weiterbildungsfristen Ihrer Fahrer. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Unterkunft
Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.
Zielgruppe
Berufskraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Preis
100,00 EUR
Dauer
7 Stunden
Termine
02.12.2023 in Freren
17.02.2024 in Nordhorn
27.04.2024 in Freren
06.07.2024 in Nordhorn
14.09.2024 in Freren
23.11.2024 in Nordhorn