Berufskraftfahrer Weiterbildung im Güterverkehr Modul 3
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen alle LKW-Fahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Inhalte:
- Entstehung von Gefahren
- Einschränkungen und Grenzen der (Gefahren-)Wahrnehmung
- Fahrerselbstbild und Risikoverhalten
- Risikofaktoren im Straßenverkehr
- Umgang mit Gefahren in der Praxis
- Verhalten bei Notfällen
Wer muss sich weiterbilden?
Fahrer, die vor dem 10.09.09 (LKW) den Führerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren bzw. deren Weiterbildung 5 Jahre zurückliegt, müssen innerhalb von 5 Jahren eine Weiterbildung von 35 Stunden (à 60 Minuten) machen.
Wann muss die Weiterbildung abgeschlossen sein?
- fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. innerhalb von 5 Jahren nach der Teilnahme an der Weiterbildung
Ebenso bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen bei entsprechenden Teilnehmerzahlen an. Weitere Zusatzleistungen wie z. B. speziell auf Ihren Einsatzzweck abgestimmte Kraftfahrerausbildungen können Sie bei uns buchen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung der Weiterbildungsfristen Ihrer Fahrer. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Unterkunft
Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.
Zielgruppe
Berufskraftfahrer/-innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Preis
110,00 €
Dauer
7 Stunden
Termine
12.10.2024 in Freren
21.12.2024 in Nordhorn
08.03.2025 in Freren
24.05.2025 in Nordhorn
02.08.2025 in Freren
11.10.2025 in Nordhorn
20.12.2025 in Freren