Berufskraftfahrer Weiterbildung im Güterverkehr Modul 2
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen alle LKW-Fahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.
Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Inhalte:
- Grundlagen der Lenk- und Ruhezeiten, sowie Arbeitszeit und Ausnahmeregelungen
- Besondere Anwendungsszenarien der Sozialvorschriften
- Handhabung des Fahrtenschreibers, inkl. "OUT"-Einstellung
- Der neue Smart-TCO und Fahrerkarten der 2. Generation
- Neue Funktionen der Smart-TCO-Technik
- Praktische Hinweise zum Fahreralltag und zum Verhalten bei Verkehrskontrollen
Wer muss sich weiterbilden?
Fahrer, die vor dem 10.09.09 den Lkw-Führerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren bzw. deren Weiterbildung 5 Jahre zurückliegt, müssen eine Weiterbildung von 35 Stunden (à 60 Minuten) machen.
Wann muss die Weiterbildung abgeschlossen sein?
- fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. innerhalb von 5 Jahren nach der Teilnahme an der Weiterbildung
Ebenso bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen bei entsprechenden Teilnehmerzahlen an. Weitere Zusatzleistungen wie z. B. speziell auf Ihren Einsatzzweck abgestimmte Kraftfahrerausbildungen können Sie bei uns buchen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung der Weiterbildungsfristen Ihrer Fahrer. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Unterkunft
Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.
Zielgruppe
Berufskraftfahrer/-innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
Preis
100,00 EUR
Dauer
7 Stunden
Termine
07.10.2023 in Nordhorn
16.12.2023 in Freren
02.03.2024 in Nordhorn
04.05.2024 in Freren
20.07.2024 in Nordhorn
28.09.2024 in Freren
07.12.2024 in Nordhorn