Berufskraftfahrer Weiterbildung im Güterverkehr Modul 2

Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen alle LKW-Fahrer, die gewerblich oder geschäftlich fahren innerhalb von 5 Jahren eine 35-stündige Weiterbildung vorweisen.

Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Inhalte:

  • Grundlagen der Lenk- und Ruhezeiten, sowie Arbeitszeit und Ausnahmeregelungen
  • Besondere Anwendungsszenarien der Sozialvorschriften
  • Handhabung des Fahrtenschreibers, inkl. "OUT"-Einstellung
  • Der neue Smart-TCO und Fahrerkarten der 2. Generation
  • Neue Funktionen der Smart-TCO-Technik
  • Praktische Hinweise zum Fahreralltag und zum Verhalten bei Verkehrskontrollen

Wer muss sich weiterbilden?

Fahrer, die vor dem 10.09.09 den Lkw-Führerschein erworben haben und gewerblich oder geschäftsmäßig fahren bzw. deren Weiterbildung 5 Jahre zurückliegt, müssen eine Weiterbildung von 35 Stunden (à 60 Minuten) machen.

 

Wann muss die Weiterbildung abgeschlossen sein?

  • fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation bzw. innerhalb von 5 Jahren nach der Teilnahme an der Weiterbildung

Ebenso bieten wir Ihnen Inhouse-Schulungen bei entsprechenden Teilnehmerzahlen an. Weitere Zusatzleistungen wie z. B. speziell auf Ihren Einsatzzweck abgestimmte Kraftfahrerausbildungen können Sie bei uns buchen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung der Weiterbildungsfristen Ihrer Fahrer. Sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.

Zielgruppe

Berufskraftfahrer/-innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

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Preis

110,00 €

Dauer

7 Stunden

Termine

02.03.2024 in Nordhorn
04.05.2024 in Freren
20.07.2024 in Nordhorn
28.09.2024 in Freren
07.12.2024 in Nordhorn

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