Gabelstaplerfahrer; jährliche Unterweisung
Jährlich ereignen sich über 12.000 Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern. Hieraus ist ersichtlich, wie wichtig es ist, eine gründliche Ausbildung zu erhalten und sich auch regelmäßig über Änderungen zu informieren.
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" schreibt in § 4 (1) vor, dass ein Unternehmer den Versicherten "...über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung..." zu belehren hat. Die Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen und muss dokumentiert werden.
Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen
- Gesetzliche Änderungen
- Unfälle mit Flurförderfahrzeugen
- Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
- Arbeitssicherheit
- Betrieb von Flurförderfahrzeugen
- Technische Neuerungen
Zusatzinfo
Zugangsvoraussetzungen:
- Inhaber eines Gabelstaplerfahrausweises
Bitte bringen Sie Ihren Gabelstaplerahrausweis zum Lehrgang mit!
Unterkunft
Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich, allerdings nicht bei unserem Standort in Nordhorn (für Preise bitte hier klicken).
Zielgruppe
Inhaber des Gabelstaplerfahrausweises, die der jährlichen Unterweisungspflicht unterliegen.
Preis
nach Absprache
Dauer
0,5 Tage
Termine
nach Absprache

