Gabelstaplerfahrer; jährliche Unterweisung

Jährlich ereignen sich über 12.000 Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern. Hieraus ist ersichtlich, wie wichtig es ist, eine gründliche Ausbildung zu erhalten und sich auch regelmäßig über Änderungen zu informieren.

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" schreibt in § 4 (1) vor, dass ein Unternehmer den Versicherten "...über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung..." zu belehren hat. Die Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen und muss dokumentiert werden.

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gesetzliche Änderungen
  • Unfälle mit Flurförderfahrzeugen
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Flurförderfahrzeugen
  • Technische Neuerungen

Zusatzinfo

Zugangsvoraussetzungen:


  • Inhaber eines Gabelstaplerfahrausweises

Bitte bringen Sie Ihren Gabelstaplerahrausweis zum Lehrgang mit!



Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich (Preise usw. s. Informationsblatt).

Zielgruppe

Inhaber des Gabelstaplerfahrausweises, die der jährlichen Unterweisungspflicht unterliegen.

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Preis

85,00 €

Dauer

0,5 Tage

Termine

03.06.2024
18.06.2024 in Nordhorn
01.07.2024
05.08.2024
02.09.2024
17.09.2024 in Nordhorn
07.10.2024
04.11.2024
02.12.2024

Hinweis

Wenn nicht anders gekennzeichnet: Schulungen in Freren.

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