Gabelstaplerfahrer; jährliche Unterweisung

Jährlich ereignen sich über 12.000 Arbeitsunfälle mit Gabelstaplern. Hieraus ist ersichtlich, wie wichtig es ist, eine gründliche Ausbildung zu erhalten und sich auch regelmäßig über Änderungen zu informieren.

Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" schreibt in § 4 (1) vor, dass ein Unternehmer den Versicherten "...über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung..." zu belehren hat. Die Unterweisung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen und muss dokumentiert werden.

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gesetzliche Änderungen
  • Unfälle mit Flurförderfahrzeugen
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Flurförderfahrzeugen
  • Technische Neuerungen

Zusatzinfo

Zugangsvoraussetzungen:


  • Inhaber eines Gabelstaplerfahrausweises

Bitte bringen Sie Ihren Gabelstaplerahrausweis zum Lehrgang mit!



Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich, allerdings nicht bei unserem Standort in Nordhorn (für Preise bitte hier klicken).

Zielgruppe

Inhaber des Gabelstaplerfahrausweises, die der jährlichen Unterweisungspflicht unterliegen.

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Preis

85,00 €

Dauer

0,5 Tage

Termine

03.03.2025
07.04.2025
23.04.2025 in Nordhorn
05.05.2025
02.06.2025
22.07.2025 in Nordhorn
04.08.2025
01.09.2025
06.10.2025
28.10.2025 in Nordhorn
03.11.2025
01.12.2025

Hinweis

Wenn nicht anders gekennzeichnet: Schulungen in Freren.

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