Digitaler Tachograph
Am 02. März 2016 trat der Artikel 33 der Fahrtenschreiber-Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Kraft.
Dieser überträgt dem Unternehmer die uneingeschränkte Unterweisungspflicht gegenüber seinem Fahrpersonal am Kontrollgerät. Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass die Fahrer am Kontrollgerät geschult und unterwiesen worden sind, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für Verstöße des Fahrers (vgl. Artikel 33 Absatz 3 VO 165/2014).
Eine normale Berufskraftfahrer-Schulung über Lenk- und Ruhezeiten reicht nicht aus.
Dieser Lehrgang vermittelt folgende Inhalte:
Arbeits- und Sozialvorschriften
- Ziel und Geltungsbereich der neuen EG VO 561/2006
- Richtlinie 2002/15 EG Regelung der Arbeitszeit von Personen im Fahrbetrieb
- Arbeitszeitgesetz nach § 21 a
- Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung
- Arbeitszeitnachweis
Digitales Kontrollgerät
- Einführung des digitalen Kontrollgerätes
- Gesetzliche Grundlagen
- Technik des digitalen Kontrollgerätes
- Aufzeichnungen
- Kontrollgerätekarten
- Umgang mit dem digitalen Kontrollgeräten
Die Unterweisung erfolgt an folgenden Geräten:
- Siemens VDO
- Stoneridge
Zusatzinfo
Förderung:
Dieser Lehrgang ist aufgrund der AZAV-Zertifizierung von der Agentur für Arbeit bzw. den kommunalen Arbeitsvermittlungen förderungsfähig.
Zugangsvoraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
Unterkunft
Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer inklusive Vollverpflegung möglich.
Zielgruppe
Disponenten, Fahrdienstleiter, Fahrzeugführer, Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen, Speditionen und Unternehmer.
Preis
90,00 EUR
Dauer
0,5 Tage