Digitaler Tachograph

Am 02. März 2016 trat der Artikel 33 der Fahrtenschreiber-Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Kraft.
Dieser überträgt dem Unternehmer die uneingeschränkte Unterweisungspflicht gegenüber seinem Fahrpersonal am Kontrollgerät. Falls nicht nachgewiesen werden kann, dass die Fahrer am Kontrollgerät geschult und unterwiesen worden sind, haftet das Verkehrsunternehmen uneingeschränkt für Verstöße des Fahrers (vgl. Artikel 33 Absatz 3 VO 165/2014).

Eine normale Berufskraftfahrer-Schulung über Lenk- und Ruhezeiten reicht nicht aus.

Dieser Lehrgang vermittelt folgende Inhalte:

Arbeits- und Sozialvorschriften

  • Ziel und Geltungsbereich der neuen EG VO 561/2006
  • Richtlinie 2002/15 EG Regelung der Arbeitszeit von Personen im Fahrbetrieb
  • Arbeitszeitgesetz nach § 21 a
  • Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung
  • Arbeitszeitnachweis

Digitales Kontrollgerät

  • Einführung des digitalen Kontrollgerätes
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Technik des digitalen Kontrollgerätes
  • Aufzeichnungen
  • Kontrollgerätekarten
  • Umgang mit dem digitalen Kontrollgeräten

Die Unterweisung erfolgt an folgenden Geräten:

  • Siemens VDO
  • Stoneridge

Zusatzinfo

Förderung:
Dieser Lehrgang ist aufgrund der AZAV-Zertifizierung von der Agentur für Arbeit bzw. den kommunalen Arbeitsvermittlungen förderungsfähig.


Zugangsvoraussetzungen:


  • Mindestalter 18 Jahre


Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer inklusive Vollverpflegung möglich.

Zielgruppe

Disponenten, Fahrdienstleiter, Fahrzeugführer, Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen, Speditionen und Unternehmer.

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Preis

90,00 EUR

Dauer

0,5 Tage

Hinweis

Termine auf Anfrage.

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