Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr

Die Richtlinie der EU sieht eine Pflicht zur Grundqualifikation (Schulung und Prüfung) für den Personenverkehr seit 2008 vor. Die Fahrerqualifikation im  Personenverkehr wurde daher neu geregelt. Der Führerschein allein reicht nicht mehr. Fahrerinnen und Fahrer von Omnibussen (mehr als 8 Sitzplätze) im gewerblich oder geschäftsmäßigen Verkehr sind zukünftig verpflichtet, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen.

Wer muss sich qualifizieren? 

  • Fahrzeugführer der Klasse D1 und D, die gewerblich oder geschäftsmäßig fahren 
  • Führerscheinerwerber für den Personenverkehr seit September 2008
  • Fahrzeugführer, die keinen Führerschein der "alten" Klasse 3 besitzen

Wer muss sich nicht qualifizieren?

Fahrzeugführer von Kraftfahrzeugen

  • mit einer Höchstgeschwindigkeit  von max. 45 km/h
  • der Bundeswehr, der Polizei, des Zolls, des zivilen Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste 
  • die zur Reparatur- oder Wartungszwecke, neu oder umgebaut wurden und noch nicht in Betrieb sind (Werkstattfahrten) 
  • zur Beförderung von Material und Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt 

Modul I:  Kraftfahrzeugtechnik (28 Stunden)
Modul II: Wirtschaftliches Fahren (18 Stunden) 
Modul III: Ladungssicherung Klasse D/DE (38 Stunden) 
Modul IV: Recht Klasse D/DE (28 Stunden) 
Modul V:  Gesundheit, Straßenverkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik, Notfalltraining, belastende Lebenssituation (28 Stunden) 

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung muss die erhaltene Bescheinigung bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Dort wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis (ehem. Schlüsselzahl 95) ausgestellt. 

Zusatzinfo

Förderung:


  • Dieser Lehrgang ist aufgrund der AZAV-Zertifizierung von der Agentur für Arbeit bzw. den kommunalen Arbeitsvermittlungen förderungsfähig
  • Bildungsurlaub (bitte bei der Anmeldung angeben, dass Bildungsurlaub in Anspruch genommen wird)

Voraussetzungen:
Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

Unterkunft

Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich im Zweibettzimmer. Sollte ein Einzelzimmer gewünscht sein, sprechen Sie uns bitte im Vorfeld an.

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Preis

2600,00 € (inkl. IHK-Prüfungsgebühren)

Dauer

4 Wochen

Termine

02.04.2024 bis 26.04.2024
21.05.2024 bis 14.06.2024
24.06.2024 bis 19.07.2024
05.08.2024 bis 30.08.2024
02.09.2024 bis 27.09.2024
30.09.2024 bis 25.10.2024
21.10.2024 bis 15.11.2024
18.11.2024 bis 13.12.2024

Hinweis

Die Termine gelten für unsere Standorte in Freren und Nordhorn. Bitte beachten: die Prüfung vor der IHK erfolgt nicht im Lehrgangszeitraum.

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