Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr

Die Richtlinie der EU sieht eine Pflicht zur Grundqualifikation (Schulung und Prüfung) für den Güterverkehr seit 2009 vor. Die Fahrerqualifikation im Güterverkehr wurde daher neu geregelt. Der Führerschein allein reicht nicht mehr. Fahrerinnen und Fahrer von LKW (ab 3,5t zGG.) im gewerblich oder geschäftsmäßigen Verkehr sind zukünftig verpflichtet, sich einer über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehenden Grundqualifikation und einer regelmäßigen Weiterbildung zu unterziehen.

Wer muss sich qualifizieren? 

  • Fahrzeugführer Klasse C1 und C, die gewerblich oder geschäftsmäßig fahren 
  • Führerscheinerwerber für den Güterverkehr seit September 2009
  • Fahrzeugführer, die keinen Führerschein der "alten" Klasse 3 besitzen

Wer muss sich nicht qualifizieren?

Fahrzeugführer von Kraftfahrzeugen

  • mit einer Höchstgeschwindigkeit  von max. 45 km/h
  • der Bundeswehr, der Polizei, des Zolls, des zivilen Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der Rettungsdienste 
  • die zur Reparatur- oder Wartungszwecke, neu oder umgebaut wurden und noch nicht in Betrieb sind (Werkstattfahrten) 
  • zur Beförderung von Material und Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt 

Modul I:  Kraftfahrzeugtechnik (28 Stunden)
Modul II: Wirtschaftliches Fahren (18 Stunden) 
Modul III: Ladungssicherung Klasse C/CE (38 Stunden) 
Modul IV: Recht Klasse C/CE (28 Stunden) 
Modul V:  Gesundheit, Straßenverkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik, Notfalltraining, belastende Lebenssituation (28 Stunden) 

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung muss die erhaltene Bescheinigung bei der entsprechenden Behörde eingereicht werden. Dort wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis (ehem. Schlüsselzahl 95) ausgestellt. 

Zusatzinfo

Förderung:


  • Dieser Lehrgang ist aufgrund der AZAV-Zertifizierung von der Agentur für Arbeit bzw. den kommunalen Arbeitsvermittlungen förderungsfähig
  • Bildungsurlaub (bitte bei der Anmeldung angeben, dass Bildungsurlaub in Anspruch genommen wird)

Voraussetzungen:
Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

Unterkunft

Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich im Zweibettzimmer. Sollte ein Einzelzimmer gewünscht sein, sprechen Sie uns bitte im Vorfeld an.

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Preis

2600,00 € (inkl. IHK-Prüfungsgebühren)

Dauer

4 Wochen

Termine

09.01.2025 bis 04.02.2025
03.02.2025 bis 28.02.2025
03.03.2025 bis 28.03.2025
31.03.2025 bis 29.04.2025
05.05.2025 bis 03.06.2025
02.06.2025 bis 27.06.2025
30.06.2025 bis 25.07.2025
04.08.2025 bis 29.08.2025
01.09.2025 bis 26.09.2025
06.10.2025 bis 03.11.2025
03.11.2025 bis 28.11.2025
24.11.2025 bis 19.12.2025

Hinweis

Die Termine gelten für unsere Standorte in Freren und Nordhorn. Bitte beachten: die Prüfung vor der IHK erfolgt nicht im Lehrgangszeitraum.

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