Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr für Umsteiger
Seit dem 10.09.2008 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) für Busfahrer in Kraft getreten.
Dieses schreibt vor, dass jeder Kraftfahrer der Klasse D1, D1E, D, DE an einer sogenannten beschleunigten Grundqualifikation - und darüber hinaus alle fünf Jahre an einer Weiterbildung - teilzunehmen hat, falls eine gewerbliche Tätigkeit im Personenverkehr ausgeübt wird.
Busfahrer, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder ändern möchten, bezeichnet man als Umsteiger.
Also sogenannte Bestandswahrer wird diesem Personenkreis die Möglichkeit gegeben, an einer verkürzten Version der beschleunigten Grundqualifikation teilzunehmen.
Inhalte:
- Ladungssicherung
- Vorschriften im Güterverkehr
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Einschätzung der Lage bei Notfällen
- Verhalten, das zum einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- Wirtschaftliches Umweld des Güterverkehrs
Zusatzinfo
Förderung:
Dieser Lehrgang ist aufgrund der AZAV-Zertifizierung von der Agentur für Arbeit bzw. den kommunalen Arbeitsvermittlungen förderungsfähig.
Voraussetzungen:
Für die Teilnahme an diesem Lehrgang ist der vorherige Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
Unterkunft
Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.
Preis
990,00 € (inkl. IHK-Prüfungsgebühren)
Dauer
1 Woche