Teleskopstapler; drehbarer Oberwagen (Stufe 2a)

Flurförderzeuge, insbesondere Teleskopstapler, sind neben Baustellen auch in der Landwirtschaft immer häufiger vertreten. Durch die Vielzahl an Anbaugeräten steht der Teleskopstapler für die unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung.
Aufgrund dieser Einsatzmöglichkeiten und die damit verbundenen Gefahren, sind Unfallverhütungsvorschiriften mit verbindlichen Sicherheitsregeln zur Abwehr und Minderung dieser Gefahren erlassen worden.

Unternehmer oder ihre Beauftragten, in deren Betriebe Teleskoplader eingesetzt werden, sind für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Verstöße werden nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.
Vor diesem Hintergrund kommt dem § 7  der DGUV Vorschrift besondere Bedeutung zu, in dem der Unternehmer oder dessen Beauftragter verpflichtet wird, nur bestimmten Personen das Führen von Teleskopladern zu gestatten. Hierfür wurden die Inhalte einer Ausbildung in dem DGUV-Grundsatz 308-009 zusammengefasst.

Inhalte (Stufe 2 nach DIN EN 1459 Teil 2, drehbarer Oberwagen)

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopladern
  • Unfallrisiken und deren Vermeidung
  • Umgang mit Lasten
  • Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten
  • Einweisung am Gerät
  • Qualifikation und Pflichten des Teleskopstaplerbedieners
  • Inbetriebnahme des Teleskopstaplers
  • Wechseln von Arbeitseinrichtungen
  • Einsatz mit Last, Gabelzinken, Schaufel
  • Abfahren von vorgegebenen, markierten Strecken mit Hindernissen
  • theoretische und praktische Prüfung

Zusatzinfo

Zugangsvoraussetzungen


  • Mindestalter 18 Jahre
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache
  • körperliche, charakterliche Eignung
  • Vorbesitz Teleskopladerfahrausweis (Stufe 1)


Unterkunft

Auf Wunsch ist eine Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.

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Preis

250,00 €

Dauer

1 Tag

Termine

24.05.2024
16.10.2024

Hinweis

Durchführung der Schulungen in Freren.

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