Baustellenabsicherung, innerorts und an Land- und Bundesstraßen

Personen, die im öffentlichen Verkehrsraum Arbeiten durchführen, sind zu Verkehrssicherungsmaßnahmen im Baustellenbereich verpfllichtet. Bauarbeiten, die den Straßenverkehr einschränken und als Gefahrenquelle anzusehen sind, unterliegen klaren Regelungen zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und Mitarbeiter.

Die von dem Gesetzgeber geforderten Kenntnisse der Verantwortlichen für Arbeitsstellensicherung sind im "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)" geregelt. Zudem werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) die grundlegenden Regelungen zu Verkehrszeichen, Fahrzeugkennzeichnung und Warnkleidung vorgegeben.
Die konkreten Angaben hierzu werden in den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" gemacht.

Lehrgangsinhalte:

  • RSA-Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
  • ZTV-SA - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten von Arbeitsstellen an Straßen
  • Straßen- und Verkehrsrecht
  • Verantwortung und Haftung
  • Nutzung von Regelplänen nach RSA
  • Sicherung von Arbeitsstellen (kürzere und längere Arbeiten)
  • Kontrolle und Wartung von Verkehrssicherungseinrichtungen
  • Arbeitssicherheit

Am Ende der Schulung wird dem Teilnehmer ein Nachweis ausgestellt - liegt kein Qualifikationsnachweis vor, können öffentliche Auftraggeber Angebote von der Vergabe ausschließen.

Zusatzinfo

Benötigen Sie die den Lehrgang "Baustellenabsicherung: an allen Straßen inkl. Autobahnen"? Dann nehmen Sie über folgenden Link die Anmeldung vor:


https://www.deula.de/index.php?id=29&lCourseID=869

Unterkunft

Auf Wunsch ist die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer mit Vollverpflegung möglich.

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Preis

235,00 €

Dauer

1 Tag

Termine

29.04.2024
05.12.2024

Hinweis

Durchführung der Schulungen in Freren.

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