Qualifizierung zum Pflegehelfer mit berufsfachlichem Sprachtraining

Pflegehelfer*innen unterstützen, betreuen oder pflegen Menschen, die aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder wegen ihres Alters auf Hilfe angewiesen sind.

Pflegehelfer*innen leisten lebenspraktische Hilfe und üben leichte Pflegetätigkeiten aus, so dass die hilfsbedürftigen Menschen in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben können. Ihre Arbeit üben sie nicht nur in enger Absprache mit Familienangehörigen, Ärzten und Ärztinnen oder Pflegefachkräften aus, sondern sie sind auch im Auftrag der pflegebedürftigen Menschen selbst tätig. Sie erledigen z. B. Einkäufe und Behördengänge, fahren die zu Betreuenden zum Arzt bzw. zur Ärztin oder gehen mit ihnen spazieren.
Zudem helfen sie beim Aufräumen, bei der täglichen Körperpflege oder ggf. beim Toilettengang. Sie unterstützen hilfsbedürftige Menschen bei der Nahrungsaufnahme, überziehen die Betten und sind Zuhörer*innen oder Ansprechpartner*innen für Belange aller Art.
Als Assistenten und Assistentinnen bei Menschen mit Behinderung gleichen sie nach deren Anleitung bzw. deren individuellen Bedürfnissen vorhandene körperliche Einschränkungen unterstützend aus, damit deren selbstbestimmte Lebensführung gewahrt bleibt.

Der Arbeitsbereich des Pflegehelfers/der Pflegehelferin ist vorwiegend in privaten Haushalten. Darüber hinaus bieten ambulante, soziale Dienste weitere Beschäftigungsmöglichkeiten (Quelle: www.berufenet.arbeitsagentur.de)

Inhalte:
  • Pflegebasiskurs, inkl. delegierbare Behandlungspflege gemäß SGB V
  • Erste-Hilfe-Kurs,
  • Haushaltshilfe in der Pflege
  • und Praktikum (2 Wochen in Vollzeit)
  • integriertes Berufssprachtraining, flankierend zu Punkt 1 (306 UE)

Zusatzinfo

Kosten:

Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Job-Center oder einen vergleichbaren Kostenträger. Arbeitskleidung, Lehrmaterial und Prüfungsgebühren sind in den Lehrgangskosten enthalten.


Zugangsvoraussetzungen:

  • Interesse an der Arbeit in der Pflege
  • Mindestalter 18 Jahre, gültiger Personalausweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Hauptschulabschluss oder vergleichbare Schulbildung
  • Sprachliche Eignung
  • Intellektuelle Eignung
  • körperlich und geistig für eine Tätigkeit in der Pflege geeignet
  • relevanter Impfschutz


Zielgruppe

ALG I- oder II-Empfänger, die Freude an der Arbeit mit hilfsbedürftigen und älteren Menschen haben und Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit im medizinisch-pflegerisch Bereich mitbringen, insbesondere in ambulanten Pflegediensten.

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