Qualifizierung zur Betreuungskraft gemäß § 43b und § 53 b SGB XI (Vollzeit)
Betreuungskräfte betreuen Menschen, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters, einer Erkrankung oder einer Behinderung ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Als ausgebildete Kräfte übernehmen Sie die psychosoziale Betreuung dieser Menschen und unterstützen nach Bedarf bei alltäglichen Aufgaben wie Kochen oder Einkaufen. Neben der Betreuung ist es Aufgabe, erkrankten Menschen Stabilität und Sicherheit in der Bewältigung ihres Alltags zu geben.
Inhalte
- Berufliche Grundlagen
- Kommunikation und Interaktion
- Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen
- Beschäftigung und Freizeitgestaltung
- Ernährung
- Grundkenntnisse der Pflege
- Betreuungspraktikum (80 Std.)
Zusatzinfo
Zugangsvoraussetzungen
- Interesse an der Arbeit in der Pflege
- Mindestalter 18 Jahre, gültiger Personalausweis/Pass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Hauptschulabschluss oder vergleichbare Schulbildung
- sprachliche Eignung
- intellektuelle Eignung
- körperlich und geistig für eine Tätigkeit in der Betreuung geeignet
- relevanter Impfschutz
- Vorpraktikum (40 Std.) in der Betreuung oder vergleichbare Vorerfahrung
Zielgruppe
Beschäftigte im Pflegebereich mit fehlender Qualifizierung in der Betreuung, Arbeitslose, die Freude an der Arbeit mit hilfsbedürftigen und älteren Menschen haben und Interesse an der Ausübung einer helfenden Tätigkeit in der Betreuung mitbringen.
Dauer
4 Wochen zzgl. zweiwöchiges Betreuungspraktikum