Hausordnung - als pdf-Dokument

Die nachfolgende Hausordnung gilt für alle Gäste und Lehrgangsteilnehmer der DEULA Bayern. Mit Lehrgangseintritt erkennt jeder Teilnehmer die Hausordnung / Leitsätze an und verpflichtet sich, „die Regeln“ einzuhalten.
 

  • Wir arbeiten fair zusammen, dies bedeutet, dass wir eine gegenseitige Wertschätzung voraussetzen. Wir achten und helfen einander.  
  • Wir sind pünktlich und arbeiten teamorientiert. Dies bedeutet, dass jeder sich in seiner Gruppe einordnet.            
  • Gemeinsam achten wir auf Ordnung und Sauberkeit. Dies gilt für den Ausbildungsbereich, die Außenanlagen, das Internat sowie die übrigen Räumlichkeiten der DEULA Bayern. Mit verschmutztem Schuhwerk und Arbeitsschuhen darf das Hauptgebäude nicht betreten werden. Hierfür gibt es im Untergeschoss Spinde - für die Spinde können in der Verwaltung gegen eine Kaution von 5,00 € Vorhängeschlösser ausgeliehen werden.
  • Essenszeiten: Frühstück 7:15 Uhr – 8:00 Uhr Mittag 12:00 Uhr – 12:30 Uhr Abendessen 17:00 Uhr – 17:30 Uhr
  • Für Wertgegenstände, Schäden und Verluste, inklusive Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Gelände der DEULA abgestellt werden übernimmt die DEULA keine Haftung.
  • Sie erleichtern unserem Reinigungspersonal die Arbeit, wenn Sie die Bettwäsche vor Ihrer Abreise abziehen.
  • Für Ihre Freizeitgestaltung stehen Ihnen im Keller zur Verfügung: Fernsehraum, Bibliothek, Tischtennisplatte und Billard. Das Zubehör erhalten Sie in der Cafeteria gegen Gebühr. Im Außenbereich finden Sie: Basketballkorb, Tischtennisplatte, Fußballkicker. Bälle können Sie bei der Verwaltung / Internatsaufsicht gegen eine Kaution von 10,00 € erhalten.
  • Alkoholische Getränke können in der Cafeteria bis 23:00 Uhr - in geringem Maß - eingenommen werden. Grundsätzlich gilt Alkoholverbot auf den Zimmern sowie in den dazugehörigen Räumlichkeiten. Die Einnahme und Lagerung von alkoholischen Getränken ist im Internat strengstens untersagt - mit einem Hausverweis ist zu rechnen.     
  • Audio- und Videogeräte bitte nur in Zimmerlautstärke betreiben. Die Nutzung von elektrischen Geräten wie Kochplatten, Tauchsiedern usw. ist nicht gestattet. Ebenso ist das Zubereiten von Speisen in den Zimmern verboten. Nehmen Sie bitte keine Speisen, Getränke oder Geschirr aus dem Speisesaal mit auf die Zimmer.
  • Auf dem gesamten Gelände der DEULA Bayern besteht absolutes Rauchverbot. Ausnahme: Terrasse der Cafeteria.
  • Bei Beschädigungen melden Sie sich bitte bei der Internatsleitung oder bis 8:00 Uhr des folgenden Tages bei der Verwaltung zum Ausfüllen der Schadensmeldung. Grobe Verunreinigungen müssen Sie selbst beseitigen Und / oder eine Aufwandsentschädigung zahlen. Beschädigungen, die eine Reparatur oder eine Neubeschaffung erfordern werden in Rechnung gestellt. Die Sorgfaltspflicht für das anvertraute Material und Gerät obliegt jedem selbst. Sollte etwas nicht funktionstüchtig sein, so ist dies unverzüglich mit den Ausbildern zu besprechen. Mutwillige Sachbeschädigung wird disziplinarisch geahndet.
  • Schulfremde Personen haben zum Internat und den Zimmern keinen Zutritt. Der Aufenthalt der Lehrgangsteilnehmer ist für Bewohner aus anderen Zimmern bis einschließlich 23:00 Uhr gestattet, ab 23:00 Uhr hat jeder sein zugeteiltes Zimmer aufzusuchen.          
  • Männlichen Lehrgangsteilnehmern ist der Aufenthalt in den Internatsräumen der Lehrgangsteilnehmerinnen nicht gestattet – und umgekehrt. Auszubildende unter 16 Jahre müssen ab 22:00 Uhr im Hause sein. Ab 23:00 Uhr gilt absolute Nachtruhe - dies gilt auch für branchenfremde Auszubildende z.B. Werksfeuerwehr.  
  • Die Meinung anderer ist zu respektieren. Dies betrifft auch politische und religiöse Weltanschauungen. Werbung für politische, religiöse oder sonstige Strömungen bzw. Richtungen sind in unserem Hause grundsätzlich untersagt.     
  • Geschäftsführung und Internatsleitung der DEULA Bayern sind bestrebt, dass alle Auszubildenden eine qualifizierte Ausbildung genießen. Störungen dagegen werden disziplinarisch geahndet bis hin zum Internatsverbot bzw. zum Internat- und Lehrgangsverbot. Um den reibungslosen Ablauf zu verbessern und Störungen entgegen zu wirken, bitten wir Sie, diese umgehend der Internatsaufsicht bzw. bei der Verwaltung zu melden.
  • Schlepper, Maschinen und Geräte der DEULA Bayern dürfen ohne Erlaubnis nicht in Betrieb genommen oder benutzt werden.
  • Während des Unterrichts dürfen die Handys nicht benutzt werden. Während der Ausbildung gilt ein Film- und Fotografierverbot.
  • Die Fehlzeiten durch Fernbleiben vom Unterricht sind der Bildungsberatung / Verwaltung (Tel. 08161 / 48 78 - 0) unverzüglich bis um 08:00 Uhr telefonisch oder per Fax 08161 / 48 78 - 48 mitzuteilen. Bereits ab dem 1. Fehltag sind die dafür notwendigen Belege (Bescheinigungen z. B. Krankmeldung durch AU) vorzulegen.
  • Bei längeren Fehlzeiten (in der Regel spätestens bei 20 % Fehlzeiten bezogen auf den Maßnahmenzeitraum) wird in Absprache mit der Kursleitung und dem Dozenten und ggf. der Agentur für Arbeit individuell besprochen, ob das Kursziel noch erreicht werden kann, oder ein Abbruch erfolgt. Der Abbruch wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
  • Unfälle während der Kurszeiten sind sofort dem Dozenten sowie der Verwaltung zu melden. Eine Unfallanzeige muss umgehend in der Verwaltung erstellt werden.
  • Bei Buchung des Hotels/Internats verständigen Sie bei Erkrankung ab 18:00 Uhr umgehend die Internatsaufsicht (0151 / 50 20 74 60), tagsüber die Verwaltung (08161 / 48 78 - 0).


Das gesamte DEULA Bayern Team wünscht Ihnen einen angenehmen und lehrreichen Aufenthalt.  

Freising, April 2020

DEULA Bayern GmbH