Führerschein mit 17
So geht es
- Ab 16 ½ Jahren Führerscheinausbildung in der Fahrschule
- Mit Vollendung des 17. Lebensjahres Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung und Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
- Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt
Auflagen
- Bis zum 18. Geburtstag ist das Fahren nur mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson erlaubt
- Die Begleitpersonen müssen namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein
- Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B haben und dürfen mit maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein
- Der Führerschein mit 17 ist nur in Deutschland und Österreich gültig