So geht es

  • Ab 16 ½ Jahren Führerscheinausbildung in der Fahrschule
  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung und Aushändigung der Prüfungsbescheinigung
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt

 

Auflagen

  • Bis zum 18. Geburtstag ist das Fahren nur mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson erlaubt
  • Die Begleitpersonen müssen namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein
  • Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre den Führerschein der Klasse B haben und dürfen mit maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein
  • Der Führerschein mit 17 ist nur in Deutschland und Österreich gültig