Pferde aufladen und losfahren?

So einfach ist das schon lange nicht mehr. Seit dem 5. Januar 2008 ist dazu ein EU-einheitlicher „Befähigungsnachweis Tiertransport – Pferd“ erforderlich, zumindest dann, wenn das Ziel der Fahrt weiter als 65 Kilometer entfernt liegt und mit der Fahrt wirtschaftliche Interessen verbunden sind.

Allerdings, das bestätigt auch die FN, ist der Begriff „wirtschaftliche Interessen“ nicht fest umrissen. Auch Landwirte, die ihre eigenen Tiere transportieren oder Profi-Reiter fallen unter diese Bestimmung, wenn sie mit Berittpferden zu einer Turnierveranstaltung unterwegs sind, die mehr als 65 Kilometer entfernt stattfindet. Mit dem Befähigungsnachweis soll sichergestellt werden, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.

Für den Befähigungsnachweis ist für Fahrer und Betreuer eine Schulung mit abschließender Prüfung erforderlich. Solche Schulungen werden von anerkannten Institutionen angeboten, z.B. hier bei der DEULA Bayern. Informationen gibt es auch bei den Landwirtschaftskammern. Der Befähigungsnachweis ist in der gesamten Europäischen Union gültig und muss bei jedem Transport mitgeführt werden.

Es gibt aber Ausnahmen:
Für den Transport von Hobbypferden oder bei Transporten, die nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, ist kein Befähigungsnachweis erforderlich.  

Was bedeutet eigentlich Equiden: Equiden sind Einhufer und umfassen alle Tiere der Pferdefamilie: Pferde, Ponys, Esel, Zebras sowie Kreuzungen wie Maultiere und Maulesel. Beim Tiertransport müssen diese Tiere zwingend durch einen implantierten Mikrochip gekennzeichnet sein und einen mitgeführten Equidenpass (Pferdepass) zur Identifikation besitzen. 

Aktuell bietet die DEULA Bayern in Freising mehrere zweitägige Schulungstermine an:

  • Montag, 22.06.2026 und Dienstag, 23.06.2026
  • Montag, 19.10.2026 und Dienstag, 20.10.2026
  • Mittwoch, 18.11.2026 und Donnerstag, 19.11.2026 

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